Datum: | Donnerstag, 14. Mai 2020 von 9.00 bis 17.00 Uhr | ||
Freitag, 15. Mai 2020 von 9.00 bis 12.30 Uhr | ![]() |
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Ort: | Rottach-Egern | ||
Preis: | 490,00 € (zzgl. 19 % MwSt.) Nichtmitglieder 390,00 € (zzgl. 19 % MwSt.) Mitglieder der Trägerverbände* |
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* Berufsverband Freischaffender Ingenieure und Architekten – BFIA Bundesverband Deutscher Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros e.V. – IAP Bundesingenieur- und Architektenverband – BIAV Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren – BDK Bundesverband Deutscher Bausachverständiger – BBauSV Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger – BDGS Deutsche Gesellschaft für das Ingenieur- und Architekturwesen – DGFIA Union Beratender Ingenieure – U.B.I.-D. Union Deutscher Ingenieurbüros und Ingenieurfirmen – UDIF Union Freier Berufe – UFB Union Freier Sachverständiger – UFS Verband Deutscher Architekten – VDA Zentralverband Deutscher Ingenieure – ZDI |
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Preisnachlass von 10% vom Nettopreis (Nichtmitglieder) für HypZert-Gutachter, DIAZert-Gutachter und IBFHSA-Mitglieder | |||
Für Frühbucher bis 24. Januar 2020 abzüglich 5 % vom jeweiligen Nettobetrag. |
Donnerstag, 14.05.2020
09.00Uhr – 09.15 Uhr
Begrüßung
09.15 Uhr – 10.20 Uhr
DIN 4108-2 – Sommerlicher Wärmeschutz
Einfach prognostizierbar?
Dr. Heiko Winkler, energum GmbH, Ibbenbühren
10.20 – 11.25 Uhr
DIN 4108-2 – Winterlicher Wärmeschutz
Reichen die Mindestanforderungen?
Priv.-Doz. Dr.-Ing. habil. Kai Schild, TU Dortmund
11.25 Uhr Pause
11.55 – 13.00 Uhr
DIN 4108-3 – Klimabedingter Feuchteschutz
Glaserverfahren noch zeitgemäß?
Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann, FH Bielefeld/Minden
13.00 Uhr Mittagspause
14.00 – 15.05 Uhr
DIN 4108-3 – Schlagregenschutz
Für innengedämmte Außenwände ausreichend?
Dr.-Ing. Gregor Scheffler, IB Dr. Scheffler & Partner, Dresden
15.05 – 15.20 Uhr
DIN 4108 Beiblatt 2 – Wärmebrücken
Neufassung – Verpflichtend einzuhalten?
Prof. Dr.-Ing. Martin Homann, FH Münster
15.20 Uhr Pause
15.50 – 17.00 Uhr
Gebäudeenergiegesetz
Fortschritt in kleinen Raten
Prof. Dr.-Ing. Martin Homann, FH Münster
Freitag, 15.05.2020
09.00 – 10.00 Uhr
Fachregeln des DDH
Hilfreich, aber nicht immer ausreichend
Dipl.-Ing. Ralf Schumacher, ö.b.u.v. Sachverständiger, Pogeez/Lübeck
10.00 – 11.00 Uhr
DIN 4109 / VDI 4100 / DEGA 103 – Schallschutz im Hochbau
Anerkannte Regeln der Technik?
Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz, ö.b.u.v. Sachverständiger, ifas Aachen
11.00 Uhr Pause
11.30 – 12.30 Uhr
Anerkannte Regeln der Technik
Ihre Bedeutung in der Rechtsprechung
RA Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D., Kopp-Assenmacher & Nusser, Düsseldorf
Ort:
Seeforum Rottach-Egern
Nördliche Hauptstraße 35
83700 Rottach-Egern
Preise (zzgl. MwSt.): | ||
490,00 € (zzgl. 19% MwSt.) | Nichtmitglieder | |
390,00 € (zzgl. 19% MwSt.) | Mitglieder der Trägerverbände | |
Preisnachlass von 10% vom Nettopreis (Nichtmitglieder) für HypZert-Gutachter, DIAZert-Gutachter und IBFHSA-Mitglieder. | ||
Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und -verpflegung und ein Mittagsimbiss am 14.05.2020 sind im Tagungspreis enthalten. |
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden.
Von der HypZert GmbH wird die Veranstaltung mit 1,5 Weiterbildungstagen anerkannt.
Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung wird bei der AK NW, AK BW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau beantragt.
Weitere Anerkennungen auf Anfrage.
Zielgruppe:
Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Baujuristen/-behörden, Wohnungsbaugesellschaften, Baufirmen/-träger
Donnerstag, 14.05.2020
Tegernseer Baufachtage – Sind Regelwerke praxistauglich?
09.00 Uhr – 09.15 Uhr
Begrüßung
09.15 Uhr – 10.20 Uhr
DIN 4108-2 – Sommerlicher Wärmeschutz
Einfach prognostizierbar?
Dr. Heiko Winkler, energum GmbH, Ibbenbühren
Schwerpunkte:
– Bedeutung des sommerlichen Wärmeschutzes aus der eigenen Praxis
– Vorstellungen von Projekten und deren Besonderheiten bezüglich des sommerlichen
Wärmeschutzes
– Erfahrungen bei der Anwendung des vereinfachten Rechenverfahrens
– Erfahrungen bei der Nachweisführung über thermische Simulationen
– Sonderfälle, Beschreibung inkl. der Erarbeitung normgerechter Lösungen
– Ergebnisse aus dem Monitoring
– Tendenzen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft
– Zusammenfassung mit Erkenntnissen und Empfehlungen
10.20 – 11.25 Uhr
DIN 4108-2 – Winterlicher Wärmeschutz
Reichen die Mindestanforderungen?
Priv.-Doz. Dr.-Ing. habil. Kai Schild, TU Dortmund
– Historische Entwicklung des Mindestwärmeschutzes
– Status-Quo
– Ist das aktuelle Mindestwärmeschutzniveau ausreichend?
– Welche Klimarandbedingungen beschreiben einen kalten Winter?
– Welche Außenlufttemperaturen können für eine stationäre Wärmebrückenberechnung verwendet werden?
– In welchem Rahmen sind Mindest-Wärmedurchlasswiderstände sinnvoll vorzugeben?
11.25 Uhr Pause
11.55 – 13.00 Uhr
DIN 4108-3 – Klimabedingter Feuchteschutz
Glaserverfahren noch zeitgemäß?
Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann, FH Bielefeld/Minden
Zum Verständnis der Frage, ob das Glaser-Verfahren zum Nachweis des Feuchteschutzes in Bauteilen noch zeitgemäß ist bzw. ob DIN 4108-3 noch zeitgemäß ist, wird zunächst die historische Entwicklung der Norm und ihrer Randbedingungen vorgestellt. Danach sollen die Aufgaben und Nachweismethoden zum Feuchteschutz in Bauteilen dargelegt und in einem weiteren Schritt die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Verfahren beleuchtet werden. Den modellhaften Randbedingungen der normativen Berechnungen werden anschließend Ergebnisse aus einer Studie zu Langzeitmessungen von Temperatur und Feuchte in Wohngebäuden gegenübergestellt.
13.00 Uhr Mittagspause
14.00 – 15.05 Uhr
DIN 4108-3 – Schlagregenschutz
Für innengedämmte Außenwände ausreichend?
Dr.-Ing. Gregor Scheffler, IB Dr. Scheffler & Partner, Dresden
Inhaltsschwerpunkte:
– Vorstellung der Regelungen in DIN 4108-3 zum Schlagregenschutz
– Erläuterungen zu Hintergründen der Kriterien
– Einführung zur Innendämmung – Besonderheiten, Anforderungen und Nachweise
– Erläuterung der besonderen Notwendigkeit des Schlagregenschutzes bei Innendämmung
– Vorstellung Nachweiskriterien und Aufzeigen von kritischen Konstellationen
– Diskussion der Titelfrage auf dieser Grundlage
15.05 – 15.20 Uhr
DIN 4108 Beiblatt 2 – Wärmebrücken
Neufassung – Verpflichtend einzuhalten?
Prof. Dr.-Ing. Martin Homann, FH Münster
– Wesentliche Neuerungen gegenüber der Vorgängerversion
– Anwendungsmöglichkeiten des Beiblattes
– Neue Wärmebrückenkategorien A und B
– Neue Nachweismöglichkeiten für Transmissionswärmeverluste im Bereich von Wärmebrücken
– Projektbezogener Wärmebrückenzuschlagswert
15.20 Uhr Pause
15.50 – 17.00 Uhr
Gebäudeenergiegesetz
Fortschritt in kleinen Raten
Prof. Dr.-Ing. Martin Homann, FH Münster
– Wesentliche Neuerungen gegenüber EnEV und EEWärmeG
– Anforderungen an zu errichtende und an bestehende Gebäude
– Erstmalige Definition zum Niedrigstenergiegebäude
– Erweiterung der Nutzbarkeit erneuerbarer Energien und Ersatzmaßnahmen
– Weiterentwicklung des Berechnungsverfahrens zur Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599
– Neues Modellgebäudeverfahren im GEG
– Energieausweise, CO2-Emissionen, Erfüllungserklärung
Freitag, 15.05.2020
09.00 – 10.00 Uhr
Fachregeln des DDH
Hilfreich, aber nicht immer ausreichend
Dipl.-Ing. Ralf Schumacher, ö.b.u.v. Sachverständiger, Pogeez/Lübeck
10.00 – 11.00 Uhr
DIN 4109 / VDI 4100 / DEGA 103 – Schallschutz im Hochbau
Anerkannte Regeln der Technik?
Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz, ö.b.u.v. Sachverständiger, ifas Aachen
Die mängelfreie Planung und Ausführung von Gebäuden beinhalten einen für die Nutzung der Gebäude ausreichenden Schallschutz. Dabei sind die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik umzusetzen, die sowohl die zu erfüllenden Anforderungen und Empfehlungen als auch die Regeln für die Ausführung von Bauteilen und Bauteilanschlüssen betreffen.
Die Schallschutzplanung beginnt mit der Festlegung eines für den Nutzungszweck tauglichen Schallschutzniveaus, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Schalltechnische Regelwerke sollen bei dieser Festlegung helfen. Aus technischer Sicht wird in diesem Beitrag der Frage nachgegangen, inwieweit die DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau, die VDI 4100 – Schallschutz von Wohnungen und die DEGA-Empfehlung 103 – Schallschutz im Wohnungsbau anerkannte Regeln der (Schallschutz)Technik darstellen.
Aus juristischer Sicht wird dieser Sachverhalt in einem weiteren Vortrag auf den Tegernseer Baufachtagen 2020 erörtert.
11.00 Uhr Pause
11.30 – 12.30 Uhr
Anerkannte Regeln der Technik
Ihre Bedeutung in der Rechtsprechung
RA Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D., Kopp-Assenmacher & Nusser, Düsseldorf
Begriff „Anerkannte Regeln der Technik“ und Abgrenzung gegenüber dem „Stand der Technik“.
Nutzung der anerkannten Regeln der Technik durch den Gesetzgeber im Bereich des Bauordnungsrechts, des Energieeinsparrechts und des Energierechts.
Abgrenzung der anerkannten Regeln der Technik von Normen (DIN-Normen, DVGW Regelwerk, VDI-Richtlinien etc.).
Beachtung der anerkannten Regeln der Technik als geschuldetes Vertragssoll im Werkvertrag/Bauvertrag. Bedeutung der VOB/B.
Einbeziehung der anerkannten Regeln der Technik in die Baubeschreibung.
Bedeutung von anerkannten Regeln der Technik, Normen für die Beweisführung im Prozess.